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News/Events

07. August 2023:

Petition Online-Formular gegen die Leinenpflicht im Kanton Bern

 

Unterstützen Sie uns mit Ihrer Stimme! Petition läuft bis Freitag, 25. August 2023 

 

Die von der Grossrätin Madeleine Amstutz lancierte Motion zum Thema Leinenpflicht im Kanton Bern soll an der Herbstsession als Postulat aufgenommen werden. Die IGKO setzt sich dafür ein, dass ein weiteres Gesetz zur Hundehaltung im Kanton Bern nicht notwendig wird. Im HunG, Hundegesetz des Kantons Bern ist genügend geregelt.

Wir lancieren daher eine Petition gegen diese Motion, um von der Regierung des Kantons angehört zu werden. 

Wer noch mehr darüber erfahren will, findet die notwendigen Informationen unter diesem Link.

Beitrag Radio BeO vom 17.07.2023

 

13. Januar 2021:

Coronavirus

Nach einem weiteren Lockdown dürfen wir offiziell wieder starten und unsere Kurse weiterführen!

 

Die Informationen stützen sich auf die Covid-19-Verordnung besondere Lage, SR 818.101.26.

 

Der Bundesrat hat die am 18. Dezember 2020 beschlossenen Massnahmen am 13. Januar 2021 bis zum 28. Februar 2021 verlängert. Da die Kurse zur Sozialisierung und Erziehung von Hunden im Hinblick auf das Tierwohl, aber auch auf das öffentliche Interesse, nämlich die Vermeidung späterer Risiken für Mensch und Tier durch mangelhalft sozialisierte Hunde, nicht länger ausgesetzt werden können, gilt ab dem 18. Januar 2021 in Absprache mit dem BAG Folgendes:

Hundeschulen dürfen auf ihren Aussenplätzen Kurse zur Sozialisierung und Erziehung von Hunden (Welpensozialisierung, Junghundekurse, weitere Erziehungskurse) anbieten (Art. 6dAbs. 1 Bst. c). In Analogie zur Regelung des Sports im Freien wird dringend empfohlen, die Gruppengrösse auf maximal 5 Personen, inkl. Leitung, zu beschränken.

Die Betreiber sind verpflichtet, ein Schutzkonzept zu erarbeiten und umzusetzen, so dass sie zu jedem Zeitpunkt gewährleisten können, dass die erforderlichen Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden. Das Schutzkonzept muss dabei auch Eingangs- und Wartezonen berücksichtigen – hier darf es zu keinem Zeitpunkt zu einer Durchmischung der Gruppen kommen.

Kann der Aussenbereich einer Hundeschule in klar abgegrenzte und ausreichend grosse Bereiche unterteilt und damit zu jedem Zeitpunkt verhindert werden, dass sich die Gruppen durchmischen, so ist es erlaubt, mehrere Gruppen gleichzeitig zu unterrichten. Dabei dürfen jedoch weder der/die Kursleitende noch einzelne Teilnehmende und ihre Hunde die Gruppen bzw. die abgetrennten Bereiche wechseln.

Weiterhin erlaubt sind Einzellektionen (Art. 6d Abs. 1 Bst. b) – auch hier sind zu jedem Zeitpunkt die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten.

Kurse, die sich an die Hundehalter/innen richten und nicht im Beisein der Hunde stattfinden, dürfen nach wie vor nicht als Präsenzveranstaltung durchgeführt werden (Art. 6d Abs. 1, z.B. Seminare, Theoriekurse).

 

Hallen und Anlagen für den Hundesport bleiben weiterhin geschlossen.

 

Hundesport «im Freien», z.B. im Wald oder in Parks, bleibt in Gruppen von max. 5 Personen ab 16 Jahren (inkl. Leiter/in) ohne Körperkontakt zulässig und es gelten keine Sperrzeiten. Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren besteht keine Beschränkung.

Hier findest du unser Schutzkonzept

In allen Bereichen gilt der Grundsatz:

Die Regeln der Hygiene und der Distanz
sind weiterhin einzuhalten.

 

Weitere Informationen auf:

https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pandemien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov/massnahmen-des-bundes.html

Bleibt gesund – euer DOGS4LIFE-Team